Jahressteuergesetz garantiert finanzielle Entlastungen für Arbeitnehmer*innen und Alleinerziehende 

20. Dezember 2022
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Die Ampel lässt die Bürger*innen mit den gestiegenen Preisen für Energie und Lebensmittel nicht allein. Angesichts der Energie- und Wirtschaftskrise haben wir in der Ampelkoalition große Entlastungspakete für Bürger*innen und Unternehmen geschnürt, damit alle gut gesichert über den Winter kommen. Einige der Entlastungsmaßnahmen sind im Jahressteuergesetz 2022 gebündelt und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Gerade Alleinerziehende sind besonders stark von den gestiegenen Preisen betroffen. Sie gehören zu den vulnerabelsten Gruppen in unserer Gesellschaft. Um ihnen gezielte Entlastung zu gewähren, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab dem Jahr 2023 auf 4.260 Euro angehoben.

Arbeitnehmer*innen werden durch mehrere Maßnahmen entlastet. Für die Rentenversicherungsbeiträge wird ein höherer Sonderausgabenabzug umgesetzt. Bisher sind die Rentenversicherungsbeiträge nur in begrenzten Umfang von der Steuer absetzbar. Wir ermöglichen den steuerlichen Abzug in voller Höhe bereits ab dem Jahr 2023 und sorgen somit für eine Entlastung allein für das Jahr 2023 von mehr als 3 Mrd. Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf nunmehr 1230 Euro angehoben. Damit sorgen wir sowohl für Entlastung als auch für weniger Bürokratie. Außerdem werden Sparer*innen durch die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro begünstigt.

Durch die Entfristung der Homeoffice-Pauschale sichern wir einen steuerlichen Abzug der Kosten für das mobile Arbeiten von zu Hause aus. Das ist besonders wichtig für die vielen Menschen in unserer Region, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen. Das Steuerrecht wird also an die veränderten Bedingungen der modernen Arbeitswelt angepasst. Es wird auch dafür gesorgt, dass es steuerlich attraktiv ist, auf das tägliche Pendeln zu verzichten.

Dass die Ampel-Regierung nun vereinbart hat, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Auszahlungsweg von staatlichen Direktzahlungen an alle Bürger*innen zu ermöglichen, ist ein längst notwendiger Schritt. Das Jahressteuergesetz schafft die Grundlagen, um Bankverbindungen mit der Steuer-Identifikationsnummer zu verknüpfen. Zukünftige Entlastungen oder auch Zahlungen wie das Klimageld können dann zielgerichtet, unkompliziert und sozial gerecht an die Bürger*innen ausgezahlt werden.