Ja zu „Nein heißt Nein“

12. Juli 2016
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zur jüngsten Reform des Sexualstrafrechts erklärt Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen), Abgeordnete für Lüneburg – Lüchow-Dannenberg:

„Mit der Reform des Sexualstrafrechts hat der Bundestag endlich den Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ im Gesetz verankert und so das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gestärkt. Künftig ist jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung strafbar. Ein für den Täter erkennbares ‚Nein‘ – egal ob verbal oder durch schlüssiges Verhalten vom Opfer zum Ausdruck gebracht – reicht künftig für eine Bestrafung aus. Damit werden gravierende Lücken im bisherigen Sexualstrafrecht geschlossen. Das ist ein Meilenstein für Frauen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt und für sexuelle Selbstbestimmung.

Doch bis dahin war es ein weiter Weg. Ohne den unablässigen Druck von Frauenverbänden und -organisationen wäre diese Reform sicherlich nicht möglich gewesen. Die grüne Bundestagsfraktion hatte bereits im Sommer 2014 mit einem Antrag reagiert und im Juli 2015 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die ‚Nein heißt Nein‘-Lösung konsequent umsetzt. Der Entwurf wurde damals jedoch von Union und SPD abgelehnt.

Nun hat sich die Koalition dazu durchgerungen, diesen überfälligen Schritt mitzugehen. Neben dem ‚Nein heißt Nein‘ beinhaltet die Reform auch, dass es eine Regelung zur Strafbarkeit der sexuellen Belästigung geben wird. Damit ist klar: Grapschen und Antatschen sind keine Kavaliersdelikte mehr, die von den Gerichten nach altem Recht kaum angemessen bestraft werden konnte. Frauen müssen diese sexuellen Übergriffe nicht mehr hinnehmen.

Das Strafrecht allein kann jedoch das Problem der sexualisierten Gewalt nicht lösen. Wir brauchen zusätzlich bestmöglichen Opferschutz. Das ist eine lange bestehende grüne Forderung. Dazu gehören eine qualifizierte Notfallversorgung inklusive anonymer Spurensicherung sowie gut ausgestattete Beratungsstellen und eine geschulte Polizei und Staatsanwaltschaft.“