Grüner Antrag zu den Industrievergünstigungen von Stromintensiven Unternehmen bei der EEG Umlage

18. Januar 2014
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Heute hat die Grüne Bundestagsfraktion mit einem Antrag zur Besonderen Ausgleichsregelung die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah ein Konzept vorzulegen, das die Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage neu regelt. Nachdem die ehemalige schwarz-gelbe Bundesregierung die Ausnahmen immer weiter ausgeweitet hat und dadurch immer mehr Betriebe von der Zahlung der EEG (teil-)  befreit wurden, hat die Europäische Kommission im Dezember ein Beihilfeverfahren gegen die Besondere Ausgleichsregelung eröffnet.

Denn durch die Ausweitung der Vergünstigungen steigt nicht nur die EEG-Umlage für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Kleine und Mittlere Unternehmen, auch die befreiten Unternehmen haben durch die Vergünstigung und die sinkenden Börsenstrompreise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ausländischen Unternehmen. Jüngst musste die niederländische Aluminiumhütte Aldel Insolvenz anmelden, u.a. weil sie gegen die niedrigen Industriestrompreise in Deutschland nicht mehr bestehen konnte.

In unserem Antrag haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die Vergünstigungen so zu gestalten, dass nur noch Industriebetriebe begünstigt werden, die wirklich im internationalen Wettbewerb stehen und tatsächlich stromintensiv sind. Eine Definition darüber, welche Unternehmen stromintensiv und im internationalen Wettbewerb stehen ist auf europäischer Ebene zum Beispiel in der EU-Strompreiskompensationsrichtlinie definiert. Eine daran angelehnte Regelung würde auch die Besondere Ausgleichregelung im EEG gerechter und mit dem Europarecht vereinbar machen, die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleine und Mittlere Unternehmen entlasten und den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zurückgeben.