Grüner Antrag: Die Energiewende durch Energieeffizienz voranbringen

4. Juni 2014
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, ihren Primärenergieverbrauch im Vergleich zum Trend für das Jahr 2020 um 20 Prozent zu verringern. Am 4. Dezember 2012 ist dazu die Richtlinie 2012/29/EU zur Energieeffizienz in Kraft getreten, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Vorgaben bis zum 5. Juni 2014 in nationales Recht umzusetzen. Doch die Bundesregierung hat diese Frist verstreichen lassen. Wie Deutschland sein Reduktionsziel für den Energieverbrauch erreichen will, ist völlig unklar.

Daher hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag ins Parlament eingebracht. Darin fordern die Grünen von der Bundesregierung, unverzüglich einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie vorzulegen, der als Zielsetzung mindestens die Verdopplung der Energieproduktivität zwischen 1990 und 2020 vorsieht und den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber 2008 reduziert. 

Dazu bedarf es einer ambitionierten Energieeffizienzgesetzgebung mit einem Mix aus Energiesparstandards für Geräte und Gebäude, finanziellen Anreizen, marktwirtschaftlichen Instrumenten sowie qualifizierter Beratung und Information. Ein neues Energieeffizienzgesetz muss u.a. klare Ziele für Energiewirtschaft und Energieverbraucherinnen und -verbraucher definieren und eine regelmäßige Berichtspflicht der Bunderegierung gegenüber dem Parlament enthalten.

Grüner Antrag: Die Energiewende durch Energieeffizienz voranbringen – EU-Energieeffizienzrichtlinie unverzüglich umsetzen