Chancen genutzt – Rechtsanspruch kommt: Gewalthilfegesetz wurde heute geeint

29. Januar 2025
©Nils Leon Brauer

In den heutigen Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz ist ein historischer Durchbruch gelungen. Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und der Union haben sich auf das Gewalthilfegesetz geeinigt. Darin wird ein Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung, für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder festgeschrieben. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.

Dazu erklärt Julia Verlinden, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

„Seit Jahren ist die Situation in den Frauenhäusern und Beratungsstellen angespannt. Der Handlungsbedarf ist extrem groß. Laut dem Lagebild „Geschlechtsspezifische Gewalt“ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann einen Femizid. Knapp 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt.

Die Einigung auf das Gewalthilfegesetz ist ein echter Paradigmenwechsel: in der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder und natürlich auch für alle Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen.  Der Bund steigt in die Finanzierung ein und übernimmt damit gemeinsam mit den Ländern Verantwortung in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen. Wir machen damit deutlich: Alle Frauen haben ein Recht auf Hilfe bei Gewalt und ein Leben in Sicherheit verdient. Wir stehen unterstützend an ihrer Seite. In Zukunft muss keine Frau mehr selbst für einen Frauenhausplatz bezahlen, egal wo sie in unserem Land unterkommt.

Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt mit dem Ziel, einen bundesweit einheitlichen Rahmen für den Zugang zu Unterstützung für Frauen mit ihren Kindern zu schaffen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.“