Gesetz über Atomrückstellungen

16. Dezember 2016
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomausstiegs (KFK) hatte Ende April einen Kompromiss zum Umgang mit den Rückstellungen der Atomkonzerne vorgeschlagen. Nun wurde auf dieser Basis ein Gesetz verabschiedet.

Ich begrüße ausdrücklich, dass damit ein öffentlich-rechtlicher Fonds eingerichtet werden soll, der die Sicherung der Rückstellungen inklusive Risikozuschlag vollzieht. Dennoch kann ich dem Gesetz u.a. deshalb nicht zustimmen, weil die Atomunternehmen nicht zu einem vollständigen Rechtsfrieden bereit sind und Milliardenklagen gegen den Staat aufrechterhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass unsere grüne Forderung, die Brennelementesteuer zu verlängern und um 50% anzuheben, keine Mehrheit im Parlament gefunden hat.

Hier geht es zu meiner persönlichen Erklärung.