Gesetz statt unverbindlicher Richtlinien – Rüstungsexportkontrolle verbessern

16. Juni 2015
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

„Die jüngsten Berichte über das Auftauchen von G3-Maschinengewehren bei kriegerischen Auseinandersetzungen im Jemen sind erneut ein Beleg dafür, dass dringender Handlungsbedarf bei Kontrolle deutscher Rüstungsexporte besteht.“, erklärt Julia Verlinden, grüne Bundestagsabgeordnet für Lüneburg und Lüchow-Dannenberg.

Obwohl die Bundesregierung stets beteuert, eine Lizenzvergabe nur unter strengen Auflagen zu vergeben und sich vom Empfängerland entsprechende Zusicherung des Endverbleibs geben zu lassen, muss sie eingestehen, dass eine physische Endverbleibskontrolle von z.B. in Saudi-Arabien gefertigten Gewehren auf Basis der zugrundeliegenden Genehmigungen nicht möglich sei.

Seit Jahren steht Deutschland an der Spitze der weltweiten Rüstungsexporteure. Rüstungsexporte an Staaten außerhalb der EU oder NATO haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und sind mit 62 Prozent aller Genehmigungen längst nicht mehr die Ausnahme sondern die Regel. Genau das wollten die „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, die seit dem Jahr 2000 bestehen, verhindern.

Mit dem Antrag „Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz“, den die grüne Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche in den Bundestag eingebracht hat, fordern wir einen Kurswechsel. Angesichts der Tatsache, dass bisher bei den im geheimen gefällten Entscheidungen für Rüstungsexportgeschäfte die Richtlinien lasch interpretiert und umgangen wurden, müssen diese gesetzlich geregelt werden. Nur ein weitreichendes Gesetz, in dem die bisher unverbindlichen Kriterien der Politischen Grundsätze aufgenommen werden, kann die nötige Bindungswirkung entfalten. Kriterien wie Achtung der Menschenrechte, keine Lieferung in Spannungsgebiete und sicherer Endverbleib hätten dann Gesetzesrang.

Auch die Transparenz und die Kontrollmöglichkeiten für das Parlament müssen verbessert werden. Bisher wird immer nur im Nachhinein über Rüstungsexportgeschäfte informiert. Und das nicht einmal umfassend oder aussagekräftig, wie das Bundesverfassungsgericht beschied. Mehr Transparenz und Kontrolle sind wichtige Voraussetzungen, um mehr Licht ins Dunkel der Rüstungsgeschäfte zu bringen.

Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz (BT-Drs. 18/4940)