Geringer Anteil für Bürgerenergie bei Windenergieausschreibung

27. März 2018
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zur Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage nach der Beteiligung von Bürgerenergiegesellschaften bei den Ergebnissen der Ausschreibungen für Windenergie erklärt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik von Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Zuschläge für Windenergieprojekte bei der jüngsten Ausschreibung zeigen ganz klar: Bürgerenergie kommt im Ausschreibungsverfahren der Bundesregierung viel zu kurz. Gerade mal ein Fünftel der genehmigten Projekte liegt in der Hand von Bürgerenergiegesellschaften. Das ist nur noch die Hälfte gegenüber der bisherigen Eigentümerstruktur bei Windenergieanlagen.

Wir Grüne fordern daher Realisierungsmöglichkeiten für Wind- und Solarprojekte jenseits von Ausschreibungen. Die EU eröffnet dafür im Rahmen der De-minimis-Regelung ausreichende Spielräume. Andernfalls bleibt die Bürgerbeteiligung bei der Energiepolitik der Bundesregierung auf der Strecke.“

Zum Vergleich: Die bisherige Eigentümerstruktur bei Windenergie sieht für die Bürgerenergie deutlich günstiger aus.

Die detaillierten Ergebnissen der Ausschreibungen finden sich hier auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.