Geplantes Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Windparks in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Prüfstand

4. April 2016

Über 50 Gäste diskutierten auf Einladung der grünen Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern über das von der Landesregierung geplante Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Anwohner und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern im Fünf-Kilometer-Radius um die Windenergieanlagen herum an den Erträgen aus der Windstromerzeugung zu beteiligen. Dies kann auf 2 Wegen geschehen. Weg A: Mindestens 20% der Gesellschaftsanteile am Windpark werden den berechtigten Bürgern und Gemeinden zum Kauf angeboten. Weg B: Alternativ wird den Gemeinden bei deren Zustimmung eine Ausgleichsabgabe gezahlt; die Einwohner der betreffenden Gemeinden erhalten parallel das Angebot eines Sparproduktes. 

Julia Verlinden begrüßte die Gesetzesinitiative. Der Gesetzesentwurf könne einen Akzeptanzgewinn für lokale Windenergie bewirken, jedoch reiche eine finanzielle Ausgleichzahlung nicht aus, um die Bürgerenergie zu stärken, argumentierte sie. Die direkte Mitbestimmung sei neben einer finanziellen Beteiligung ein wichtigen Schritt. Jedoch liefe der Gesetzesentwurf Gefahr, nur ein Tropfen auf dem heißen Stein zu sein, falls auf Bundesebene nicht Lösungen gefunden würden, um die Wertschöpfung in der Region zu sichern. Dies beträfe einerseits die EEG-Novelle, die ein Abwürgen der Energiewende riskiere sowie die von der Bundesregierung geforderte Einführung eines Ausschreibungssystems. Bei beidem gebe es deutlichen Handlungsbedarf, appellierte Verlinden.