Gebäudesanierung: Bundesregierung höhlt Klimanutzen aus

19. November 2019

Zur Verabschiedung der ‚Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäu(§ 35c Einkommensteuergesetz)‘ durch das Bundeskabinett erklärt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik:

„Die energetische Gebäudesanierung ist ein essentieller Baustein der Energiewende. Daher ist es richtig, die energetische Sanierung von Gebäuden steuerlich zu fördern. Entscheidend ist allerdings, was am Ende bei der Sanierung rauskommt. Genau hier versagt die Regierung: Sie verzichtet auf bewährte Qualitätssicherung, wie sie beispielsweise bei Fördermaßnahmen durch die KfW Standard ist, und durchlöchert so den Klimanutzen der geförderten Maßnahmen.

Auch beim Umstieg auf Erneuerbare Energien bleibt die Verordnung weit hinter dem Nötigen und Möglichen zurück. So soll es steuerliche Förderung für Gasheizungen geben, sofern für die Anlage eine Ergänzung beispielsweise durch Solarthermie lediglich vorgesehen ist. Die nachträgliche Prüfung der vorgeschriebenen Einbindung von Erneuerbaren überlässt die Regierung dann den Steuerbehörden. Damit bleibt die Nachrüstung völlig ungewiss, der Umstieg auf Erneuerbare kommt nicht voran.

Im Wärmesektor wird die ganze Widersprüchlichkeit des Regierungshandelns deutlich. Schwarz-rot fördert über die KfW weiterhin den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen und beendet klimazerstörende Subventionen auch bei der geplanten Steuerförderung nicht konsequent. Wieder einmal fehlt der großen Koalition die Kraft, sich klar für den Umstieg auf eine moderne und klimaschonende Wärmeversorgung zu entscheiden. Damit riskiert die Regierung nicht zuletzt Milliarden-Zahlungen aus dem Steuerhaushalt, die bei Verfehlen der EU-Ziele im Gebäudesektor notwendig werden.“