Gebäudegesetz zementiert Energieverschwendung – Klimaschutz bleibt auf der Strecke

17. Juni 2020
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zur Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz im Deutschen Bundestag erklärt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik:

„Neben einem konsequenten Kohleausstiegsgesetz wäre ein wirksames Gebäudeenergiegesetz das entscheidende Instrument, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Doch mit dem Gesetzentwurf der Regierung bleibt der notwendige Klimaschutz auf der Strecke. Statt mehr Energie einzusparen und Innovationen anzutreiben, will die Koalition Effizienzstandards aus dem Jahr 2013 mindestens bis 2023 beibehalten. Damit stellt Schwarz-rot der Immobilienlobby einen Freifahrtschein für Energieverschwendung aus.

Die Regeln für den Einsatz Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung stammen aus dem Jahr 2009. Zwar will die Koalition den Einsatz der Solarenergie auf und an den Gebäuden anreizen. Doch das soll ausgerechnet auf Kosten der Energieeffizienz geschehen, indem die Solarenergie auf den Energiestandard des Gebäudes angerechnet werden kann. Unterm Strich ist für den Klimaschutz mit dieser Regelung nichts gewonnen. Im Gegenteil: Mit ihrem Gebäudeenergiegesetz manifestiert die Regierung den Abschied von den eigenen Klimazielen.

Seit über vier Jahren doktern die Regierungsparteien schon an einem neuen Gebäudeenergiegesetz herum. Doch den Sprung ins Jahr 2020 hat die Koalition bis heute nicht geschafft, ihr Gesetz bleibt weit hinter dem Stand der Technik zurück. Nicht mal der Abschied von neuen Ölheizungen gelingt der Regierung mit ihrem Gesetz. Nachhaltige Bau- und Dämmstoffe, zeitgemäße Effizienzstandards und mehr Erneuerbare Energien sind das Gebot der Stunde. Dann kann der Gebäudebestand in Deutschland binnen zweier Jahrzehnte klimaneutral werden – mit allen positiven Wirkungen für Klima und Verbraucher*innen.“

Entschließungsantrag der grünen Bundestagsfraktion zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition mit konkreten Forderungen für ein klimagerechtes und wirksames Gebäudeenergiegesetz

Zwischenfrage zum Niedrigstenergiestandard

In der Debatte zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes am 18.6.2020 habe ich den Kollegen Andreas Lenz von der CSU gefragt, wie die Union der EU-Komission erklären will, dass sie mit ihrem Gesetz in Deutschland einen Energiestandard für Neubauten festschreibt, der einen Verbrauch von sechs Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr bedeutet, obwohl die EU-Richtlinie einen Energieverbrauch von „beinahe null“ vorschreibt. Seine Antwort ist völlig unbefriedigend und auch seine Behauptung, Deutschland hätte nun die höchsten Standards in Europa, entbehrt jeder faktischen Grundlage.