Für Selbstbestimmung am Lebensende

6. November 2015
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag von vier Gruppengesetzentwürfen zur sogenannten Sterbebegleitung erklärt Julia Verlinden, grüne Bundestagsabgeordnete für Lüneburg und Lüchow-Dannenberg:

Viele Menschen bewegt, was für sie persönlich ein würdiges Lebensende bedeutet. Sie wollen, dass die letztendliche Entscheidung darüber, was für sie würdevoll ist, bei ihnen verbleibt. Es gibt Lebenssituationen, in denen Menschen Situationen durchleiden müssen oder Angst haben vor schweren und zum Tod führenden Krankheiten. Dann suchen sie nach Unterstützung, ggf. auch nach Hilfe und Zuwendung beim Sterben.

Die Beratung der Menschen durch andere darf dabei nicht durch das Motiv finanzieller Interessen beeinflusst werden. Ich habe deshalb den Gesetzentwurf von Künast, Sitte, Gehring et al. unterstützt, der die gewerbsmäßige, gewinnorientierte Beihilfe zur Selbsttötung ablehnt. Gleichzeitig bleibt die Hilfe zum Suizid straffrei. Damit hätte der Gesetzentwurf Rechtssicherheit für Betroffene, ihre Angehörigen und die Ärzteschaft ermöglicht sowie Beratungs- und Dokumentationspflichten gesichert, denn er liberalisiert nichts im Verhältnis zur heutigen Rechtslage. Leider hat dieser Entwurf keine Mehrheit im Bundestag bekommen, was ich sehr bedaure.

Nach meiner Überzeugung sollten auch Ärztinnen und Ärzte Hilfe zur Selbsttötung anbieten dürfen. Denn nicht jeder Mensch hat Familienmitglieder, die er um solch eine schwere Hilfe bitten kann oder will. In einer Zeit der Not muss es Fürsorge und Gespräche geben statt die Betroffenen allein zu lassen. Ärztinnen und Ärzte können durch ihr Fachwissen auch Suizide vermeiden. Diese professionelle Präventionsarbeit darf nicht durch ein Verbotsgesetz unmöglich gemacht werden, das jedes Beratungsgespräch zu einer strafbewehrten Vorbereitungshandlung macht. Auch Hospize oder Sterbehelfer sollten solche Hilfe anbieten können.

Mir ist Selbstbestimmung am Lebensende wichtig. Mehr Fürsorge und Beratung kann Suizide vermeiden und das Strafrecht ist hier fehl am Platze, denn es ist eine äußert persönliche Entscheidung, die jedem selbst überlassen bleiben sollte.

Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung