Fracking im Bundesbergrecht ausschließen!
21. März 2014Zur Einbringung des Antrags “Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen – Bundesberggesetz unverzüglich reformieren” im Plenum des Deutschen Bundestags erklären Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik und Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag:
“Auf Bundesebene gibt es noch immer keine Regelung, um das gefährliche Fracking langfristig und rechtssicher zu unterbinden Es ist das Gebot der Stunde die Regelungslücken des Bundes so schnell wie möglich zu schließen. Wir fordern deswegen in unserem Antrag, die Fracking-Technologie, – insbesondere mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen – im Bergrecht zu verbieten.
Auch ohne Fracking ist die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser schon heute ein großes Problem. Giftiges Lagerstättenwasser ist Sondermüll und muss auch so behandelt werden. Wir fordern deswegen, dass Lagerstättenwasser weder ungeklärt unterirdisch verpresst, noch an andere Orte als die Förderorte verbracht werden darf. Wichtig ist uns, dass die Öffentlichkeit bei allen Abbauverfahren umfassend einbezogen und Umwelt- sowie Klimaschutz als gleichrangige Ziele im Bergrecht verankert werden.
Auch bei der herkömmlichen Rohstoffgewinnung sollen in Zukunft wesentlich höhere Umweltstandards eingehalten werden. So braucht es endlich eine grundsätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung bei bergrechtlichen Abbauverfahren wie der Erdöl- und Erdgasförderung. So können wir sicherstellen, dass auch bei der herkömmlichen Gas- und Ölförderung in Zukunft wesentlich höhere Umweltstandards als heute eingehalten werden müssen.
Grundsätzlich ist die bergbauliche Förderung von fossilen Rohstoffen immer mit Umweltrisiken behaftet. Energieeinsparung, mehr Energieeffizienz und der konsequente Umstieg auf 100% erneuerbare Energien sind dringend notwendig, um perspektivisch ganz auf fossile Energieträger zu verzichten. Wir streiten für eine konsequente und schnelle Energiewende und die braucht kein Fracking! Im Gegenteil: Um das 2-Grad-Klimaziel einzuhalten, müssen wir weltweit mehr als 80% der fossilen Energieträger in der Erde lassen.”
Antrag der Bundestagsfraktion B90/Die Grünen “Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen – Bundesberggesetz unverzüglich reformieren”