EEG-Reform läuft Klimaschutz zuwider

15. April 2016
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zum aktuellen Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Bundestagsabgeordnete für Lüneburg – Lüchow-Dannenberg:

„Die Klimaschutzkonferenz von Paris hat einen klaren Handlungsauftrag formuliert: Alle Länder müssen ihre Anstrengungen für den Klimaschutz erheblich verstärken, um den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen. Diesem Signal müssen gerade im Energiewendeland Deutschland nun Taten folgen, denn der CO2-Ausstoß in Deutschland ist im Jahr 2015 gegenüber den Vorjahren sogar gestiegen. Wir Grüne halten daher zusätzliche Anstrengungen bei der Umsetzung der Energiewende für erforderlich.

Die Bundesregierung tut das Gegenteil. Sie will den Ausbau aller Erneuerbaren Energien bis 2025 auf maximal 45 Prozent am Strommix deckeln. Dies ist ein Zeichen der Mutlosigkeit, denn die Erneuerbaren Energien könnten bis dahin einen deutlich höheren Anteil zur Energieversorgung beitragen und damit mehr Klimaschutz und mehr zukunftsfähige Arbeitsplätze garantieren.

Die Regierung beabsichtigt, den Ausbau der Windenergie massiv zu begrenzen und kündigt damit das zwischen Bund und Ländern im April 2014 als Minimal-Kompromiss vereinbarte Ausbauziel von längerfristig  2,5 Gigawatt (GW) netto auf. Wir Grüne teilen das Argument der Bundesregierung ausdrücklich nicht, dass diese Deckelung des Ausbaus aus Gründen der Kostenbegrenzung oder des zu langsamen Netzausbaus notwendig oder gar sinnvoll sei: Seit dem Jahr 2014 wurden in Deutschland ca. 4 GW Onshore-Windenergie brutto pro Jahr zugebaut, ohne dass dies eine nennenswerte Steigerung der EEG-Umlage zur Folge gehabt hätte.

Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutschlandweit stattfinden können, damit ihr volles Potenzial erschlossen werden kann. Weiterhin muss dringend die Akteursvielfalt erhalten bleiben. Bürgerenergiegesellschaften sind das Rückgrat der Energiewende und tragen wesentlich zur Demokratisierung der Energiewirtschaft und zur gesellschaftlichen Akzeptanz bei. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Sonderregelungen reichen jedoch bei weitem nicht aus. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, hier deutlich nachzubessern. Sie muss zudem alle Spielräume des EU-Rechts ausschöpfen, wenn sie die Umstellung auf Ausschreibungen schon nicht grundsätzlich verhindern will. Projekte bis zu 18 Megawatt Leistung müssen Ausschreibungs-frei bleiben!“