Von Katharina Dröge, Julia Verlinden und Andreas Audretsch
Wenn Hauseigentümer*innen ab kommenden Jahr eine neue Heizung einbauen, soll diese klimafreundlich sein. Heizungen im Bestand können natürlich weiterlaufen und repariert werden, wenn sie defekt sind. Dieser Beschluss der Ampelkoalition ist ein wichtiger Schritt, um Bürgerinnen und Bürger Planungs- und Investitionssicherheit zu geben und damit vor den zukünftig massiv steigenden Öl- und Gaspreisen zu schützen. So werden wir unabhängiger von fossilen Energieimporten und können innerhalb der nächsten 22 Jahre klimaneutral werden.
Die Zukunft gehört den sicheren und kostengünstigen Erneuerbaren Energien, deren Ausbau massiv voranschreitet. Sie sind der besten Garant für einen dauerhaft günstigen Strompreis.
Wo keine Wärmenetze verfügbar sind, ist aktuell für viele die Wärmepumpe die Technologie, die am effizientesten ist und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Mit aktuellen Modellen ist in vielen Fällen ein Einbau auch in Altbauten ohne Fußbodenheizungen längst kein Problem mehr. Bereits heute gibt es bei den Energieversorgern zusätzlich günstige Strom-Sondertarife für Wärmepumpen und Anbieter stellen klimafreundliche Heizungen im Mietmodell zur Verfügung. Die staatliche Förderung findet auch bei diesen Leasingverträgen in voller Höhe Anwendung.
Ähnlich wie bei E-Autos sind Wärmepumpen in der Anschaffung erst teurer, bevor sie dann über den Nutzungszeitraum zu Einsparungen durch günstigen Verbrauch führen. Wir wollen sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell unterstützen als auch Mieterinnen und Mieter absichern, wenn ein Heizungsumstieg und diese Investition anstehen. Daher ist es gut, dass die bewährten Förderstrukturen für effiziente Gebäude mit ihren Förderungen zum Heizungsumstieg weiterentwickelt und Mieter*innen vor hohen Betriebskosten geschützt werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Menschen auch bei solchen (Sanierungs-)Maßnahmen unterstützt werden, die den Energiebedarf insgesamt reduzieren. Das gilt etwa für Dachsanierungen, Fenstertausch oder Fassadendämmung. Zudem wird die bestehende allgemeine Härtefallklausel erweitert. Wenn der Ertrag einer neuen Heizung in keinem angemessenen Verhältnis zu den notwendigen Investitionen steht, sieht das Gesetz Ausnahmen vor.
Aus Sicht der Grünen Bundestagsfraktion sollen alle Menschen bei der Wärmewende mitmachen können. Daher müssen wir sie noch besser in die Lage versetzen, das zu können. Hierfür schlagen wir vor, die finanzielle Förderung des Heizungsumstiegs auszuweiten, damit gerade kleine Einkommen noch stärker profitieren. Ihre neue Heizung soll künftig mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst werden. Die Förderquote sinkt stufenweise mit der Höhe des Einkommens. Insbesondere in Kombination mit der Option auf Heizungen zur Miete und günstigen Strom-Sondertarifen wird der Heizungsumstieg somit finanziell für breite Bevölkerungsgruppen machbar.
Neben den im Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzinstrumenten für Mieterinnen und Mieter sollte zeitnah die Modernisierungsumlage auf höchstens vier Prozent im Jahr und nicht mehr als 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat in acht Jahren begrenzt werden. In einem weiteren Schritt muss die Teilwarmmiete eingeführt werden, in der dann die Modernisierungsumlage aufgeht. So werden die Kosten gerecht verteilt und ein Anreiz gesetzt, auch als Vermieter*in die Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.
Die sozial gerechte Wärmewende wird ein echtes Gemeinschaftsprojekt.
Wofür wir uns einsetzen werden:
- Die aktuell auf 30 Prozent der Investitionskosten festgelegte Grundförderung bleibt erhalten. Das gilt auch für die verabredeten Klimaboni I, II und III.
- Zusätzlich wird die Förderkulisse um eine sozial gestaffelte Förderung ergänzt, so dass diese insgesamt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten einer neuen, klimafreundlichen Heizung betragen kann.
- Von dieser Maximalförderung in Höhe von 80 Prozent sollen Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr profitieren. Der Fördersatz sinkt dann stufenweise je mehr das Einkommen steigt. Menschen mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro erhalten demnach eine Förderung von 40 Prozent der Gesamtkosten.
- Wir orientieren uns bei der Antragstellung an einem erprobten und unkomplizierten Verfahren, nämlich dem früheren Baukindergeld, bei dem der Durchschnitt der Einkommen der letzten beiden Jahre als standardisierte Parameter vor Antragstellung herangezogen wird.
- Für Vermieter*innen, Kommunen und gemeinnützige Eigentümer*innen bleibt es bei der vereinbarten Förderkulisse.
- Diese Förderung gilt selbstverständlich auch für Mietmodelle von Heizungen. Diese werden schon heute von einigen Anbietern angeboten und die gesamte staatliche Förderung kann wie bisher auch hier in Anspruch genommen werden. Somit entfallen die hohen Anfangsinvestitionen und werden über eine bestimmte Vertragslaufzeit monatlich in Raten abbezahlt. Am Ende der Mietzeit können die Heizungen dann zumeist entsprechend ihrer Restlaufzeit kostengünstiger erworben werden.
- Die ergänzende Kreditförderung für den Heizungsumstieg über die KfW wollen wir ebenfalls an sozialen Kriterien ausrichten. Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse sind entsprechend günstiger, je niedriger das Einkommen und je höher die Zuschussförderung ausfällt. Gerade Menschen mit wenig Einkommen, darunter viele Rentner*innen, müssen die Kreditlinien in Anspruch nehmen können.
- Eine solche Förderungsausweitung führt zu Mehrkosten gegenüber der aktuellen Förderkulisse. Das ist eine gute Investition, um die Wärmewende sozialer und gerechter zu gestalten.