Die Energiewende braucht kein Fracking!

11. Dezember 2013
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Angesichts der Erlaubnis für die Firma Geo Exploration Technologies, im Ostkreis Lüchow-Dannenbergs nach Erdöl und Erdgas zu suchen, und der damit verbunden Diskussion über die umstrittene Fracking-Methode erklärt die hiesige Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) aus Lüneburg:

„Es bleibt unser Ziel, schnellstmöglich zu 100% Erneuerbare Energien zu nutzen. Dabei helfen uns auch mehr Energieeffizienz und Energiesparen. Der Einsatz von Fracking zur Aufsuchung und Förderung unkonventioneller Gasvorkommen (Schiefergas) lehne ich ab. Es ist gesundheits- und umweltpolitisch nicht zu verantworten. Fracking ist energiepolitisch auch nicht nötig. Dem Klimaschutz und der Energiewende erweist Fracking einen Bärendienst: Es verlängert die Nutzung der fossilen Brückentechnologie Erdgas und verschärft damit den Klimawandel bei unkalkulierbarem Risiko für Trinkwasser.“

„Die zu diesem Thema in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD beschlossenen Punkte sind mehr als vage. Angesichts dessen kann mitnichten Entwarnung gegeben werden: Die große Koalition will das Fracking nur in Trinkwasserschutzgebieten regulieren. Von einem Moratorium oder anderen konkreten Maßnahmen ist im Koalitionsvertrag keine Rede.“

Dies alles klingt nach Ansicht von Verlinden nach einer Taktik des scheibchenweisen Vorgehens. Es wird damit die Grundlage geschaffen, Fracking zur Erschließung von unkonventionellen Erdgasvorkommen doch anzuwenden. Zwar erst nach Vorlage ‚neuer Erkenntnisse‘, aber der Druck aus der Wirtschaft wird wachsen. Verlinden appelliert daher an die Bundesregierung, das antiquierte Bundesbergrecht endlich zu novellieren und somit eine rechtliche Grundlage zu schaffen, sodass die Förderung von unkonventionellem Erdgas verboten werden kann.

Auch bei der konventionellen Gasförderung werden Tiefbohrungen eingesetzt. Hier fordern Bündnis 90/Die Grünen, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen sind, und dass das Lagerstättenwasser aufbereitet werden muss.

Die Tatsache, dass das LBEG über den Kopf des Landkreises hinweg entscheiden kann, zeigt, wie wichtig es ist, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren dringend mehr Beteiligung und Transparenz brauchen. Dafür will sich Frau Verlinden einsetzen.