Das Recht auf Asyl gilt ohne Kompromisse – ein Aufruf

15. September 2014
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Viele Grünen aus Europa, dem Bund, den Ländern und aus den Kommunen und viele besorgte Menschen aus der Zivilgesellschaft appellieren an alle Grüne: Stimmt nicht nachträglich zu, dem Recht auf Asyl – wie es Navid Kermani im Bundestag formulierte – „seinen Inhalt, dem Artikel 16 seine Würde” zu nehmen. Lasst uns stattdessen gemeinsam weiter für die Abschaffung der unsäglichen Drittstaatenregelung und eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik kämpfen!

Die Grünen standen immer auf der Seite der Wenigen, die unsere Verfassung verteidigt und sich gegen eine Politik der Ausgrenzung und Abschottung gestellt haben. Es war richtig, dass die Grünen im Bundestag gegen die von CDU/CSU und SPD geplante Ausweitung der “sicheren Herkunftsländer” gestimmt haben und diese von den grün-mitregierten Ländern im Bundesrat aufgehalten wurde. Denn pauschal alle Asylanträge aus einem Herkunftsland als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, wird dem Schutzbedarf des einzelnen Flüchtlings nicht gerecht.

Wir wollen, dass Bündnis 90/Die Grünen bei dieser Linie bleiben und eine Ausweitung weiterhin ablehnen. Dazu haben wir folgende Erklärung verfasst, die auf  www.recht-auf-asyl.de unterzeichnet werden kann:

Das Recht auf Asyl gilt ohne Kompromisse

1993 wurde das individuelle Grundrecht auf Asyl im Zuge des sogenannten Asylkompromisses mit der Einführung des Konstrukts „sicherer Herkunftsländer“ in sein Gegenteil verkehrt und damit bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Damals schon standen Grüne auf der Seite der Wenigen, die unsere Verfassung verteidigt und sich gegen eine Politik der Ausgrenzung und Abschottung gestellt haben. Grüne haben auch danach immer und kompromisslos Partei für Schutzsuchende ergriffen.

Heute – im Jahr 2014 – haben CDU/CSU und SPD im Bundestag dafür gestimmt, dass die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer um Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina erweitert werden soll. Diese Erweiterung wird bisher aus gutem Grund von den grün-mitregierten Ländern im Bundesrat aufgehalten. Denn pauschal alle Asylanträge aus einem Herkunftsland als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, wird dem Schutzbedarf des einzelnen Flüchtlings nicht gerecht. Nun verhandeln die Bundesländer mit der Bundesregierung über Veränderungen im Asylrecht. Sie verfolgen das Ziel, damit konkrete Verbesserungen für Flüchtlinge in Deutschland zu erreichen und führen die Gespräche in großer Verantwortung.

Es ist wichtig und auch richtig, dass Grüne an jeder Stelle für Verbesserungen für Flüchtlinge kämpfen. Das ist und sollte jederzeit grüner Anspruch sein.

Doch wir meinen: Das individuelle Grundrecht auf Asyl lässt keinen Deal, lässt keinen Kompromiss zu. Eine Zustimmung zur Ausweitung des Konstrukts der „sicheren Herkunftsländer“ würde eine nachträgliche Legitimierung des Asylkompromisses von 1993 bedeuten. Es stehen damit die Grundpfeiler einer anderen, einer besseren Flüchtlingspolitik auf dem Spiel, für die sich gerade Grüne in den Kommunen, in den Ländern, im Bund und in Europa seit jeher einsetzen. Das wird auch durch „Kompromissangebote“ in anderen Bereichen des Asylrechts nicht hinnehmbar.

Mehr denn je ist es an der Zeit, die derzeitige europäische Flüchtlingspolitik im Ganzen in Frage zu stellen. Die Politik der Abschottung und Ausgrenzung, wegen der Tausende Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken, lässt sich mit keinem Kompromiss der Welt stützen. Gerade jetzt, wo an vielen Grenzen Europas gewaltsame Konflikte herrschen und immer mehr Menschen deshalb Schutz bei uns suchen, braucht es eine politische Kraft, die ohne Wenn und Aber für die Rechte dieser Menschen einsteht.

Abgesehen davon, dass es schlicht unmöglich ist, die Gefahrenlage einer einzelnen Person und damit individuelle Realität per Gesetz weg zu definieren, gibt es in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien viele Menschen, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe massiv diskriminiert und verfolgt werden. Dies betrifft ganz besonders die Minderheit der Roma sowie auch homosexuelle Menschen. Es geht um existenzgefährdende Formen der Diskriminierung und den fehlenden staatlichen Schutz vor rassistischen und homophoben Angriffen. Diesen Menschen würden wir mit einer per Gesetz behaupteten Sicherheit die Beweislast für ihre Verfolgung aufbürden und sie damit ihrem Grundrecht auf individuellen Schutz vor Verfolgung – ein universelles Menschenrecht – berauben. Die Abkehr vom individuellen Grundrecht auf Asyl ist aber weder mit dem Geist unserer Verfassung noch mit der Charta der Menschenrechte vereinbar. Wir meinen: Grüne dürfen einem solchen Kompromiss nicht zustimmen.

Es geht gerade in dieser Frage um eine klare Haltung, um eindeutige, eigenständige grüne Werte und Positionen – für die wir stehen, und für die es sich lohnt, sich auch gegen den Mainstream zu stellen. Das ist keine Politik aus dem ideologischen Schützengraben, sondern pure Verfassungstreue.

Deshalb unser Appell an alle Grünen: Stimmt nicht nachträglich zu, dem Recht auf Asyl – wie es Navid Kermani im Bundestag formulierte – „seinen Inhalt, dem Artikel 16 seine Würde“ zu nehmen. Lasst uns stattdessen gemeinsam weiter für die Abschaffung der unsäglichen Drittstaatenregelung und eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik kämpfen!

Unterstütze diesen Aufruf jetzt auf www.recht-auf-asyl.de