Bildungsaufstieg ermöglichen: Bundestag beschließt Verbesserungen beim BAföG

23. Juni 2022

Zur der am Donnerstag im Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des BAföG sowie der Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Einführung eines BAföG-Nothilfemechanismus, erklärt Julia Verlinden, stellevertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion und Abgeordnete für Lüneburg und Lüchow-Dannenberg:

Bildungsgerechtigkeit bedeutet Chancengerechtigkeit und die Stärkung des BAföG ist dafür ein entscheidender Schlüssel. Unsere Koalition gibt mit der 27. BAföG-Novelle den Startschuss für eine umfassende Strukturreform der Ausbildungsfinanzierung und sorgt für Verbesserungen, die bereits zum Wintersemester bei Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern ankommen.

Die wichtigsten Änderungen sind die Erweiterung des Berechtigtenkreises durch die Anhebung der Freibeträge, die Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre und die Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent sowie der Wohnpauschale um zehn Prozent. Statt wie bisher 752 Euro kann es also künftig bis zu 812 Euro im Monat BAföG geben. Hinzu kommt eine Erhöhung des Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlags sowie des Kinderbetreuungszuschlags für Studierende mit Kind auf 160 Euro je Monat und Kind.

Das BAföG wurde geschaffen, um jungen Leuten ein Studium zu ermöglichen, auch wenn die Eltern es nicht finanzieren können. Damit hat das BAföG unzähligen jungen Menschen neue Wege eröffnet. Seit Jahren gelingt das aber immer weniger, denn die Vorgängerregierung hat das BAföG jahrelang schleifen lassen. Die Höhe der ausgezahlten Förderungen entspricht schon lange nicht mehr dem Bedarf der Studierenden und förderbedürftigen Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig ist die Zahl der Geförderten deutlich gesunken. Und das, obwohl viel mehr Personen auf diese Unterstützung angewiesen sind, um erfolgreich studieren zu können.

Ein Studium darf nicht nur Personen aus wohlhabenden Familien offenstehen. Das BAföG ist das wichtigste Instrument, um Bildungsaufstieg zu ermöglichen. Niemand sollte in Zukunft wegen Geldsorgen oder Angst vor Verschuldung auf ein Studium verzichten müssen. Durch die Gesetzesänderung machen wir das BAföG krisenfest.

Darüber hinaus hat der Bundestag über einen weiteren Gesetzesentwurf zur Einführung eines Nothilfemechanismus für Studierende in nationalen Krisensituationen beraten. Damit haben wir in Zukunft die Möglichkeit, in Notsituationen zügig zusätzliche Mittel an Studierende auszuzahlen, die dann auch jenen helfen, die bislang kein BAföG erhalten. Damit haben wir die Lehren aus der Covid-19-Pandemie umgesetzt, damit niemand in Krisenzeiten das Studium aus finanziellen Gründen abbrechen muss.