Bundesregierung tut nichts gegen Fehlanreize bei Industrie-Ausnahmen im EEG

18. April 2016
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Verknüpfung von Vergünstigungen bei der EEG-Umlage mit Energieeffizienzmaßnahmen erklärt Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Die Besondere Ausgleichsregelung des EEG räumt Unternehmen mit hohen Stromkosten Rabatte bei der EEG-Umlage ein. Diese Regelungen können bei Unternehmen, deren Stromverbrauch nur knapp über dem vorgegebenen Schwellenwert für Ermäßigungen liegt, dazu führen, dass sie Energieeffizienzmaßnahmen gezielt nicht umsetzen, da sie sonst ihre Vorteile bei der EEG-Umlage verlieren würden.

Die Bundesregierung gesteht diese Fehlanreize bei der Regelung über Industrie-Ausnahmen von der EEG-Umlage ein. Dennoch beabsichtigt sie nicht, diesen Missstand zu beseitigen. Damit verweigert sich die Regierung, Unternehmen zu mehr Energieeffizienz anzureizen. Vor dem Hintergrund der eigenen Energiesparziele der Bundesregierung ist diese Haltung ein Offenbarungseid. Erst recht widerspricht diese Haltung allen Zusagen zum Klimaschutz.

Bei mindestens 115 begünstigten Unternehmen ist fraglich, ob sie tatsächlich so viel Strom verbrauchen müssen, dass sie unter die Besondere Ausgleichsregelung des EEG fallen oder ob diese Unternehmen nicht sogar vorsätzlich Energieeffizienzmahnahmen unterlassen, um auch weiterhin in den Genuss der Rabatte bei der EEG-Umlage zu kommen. Die Bundesregierung erachtet es nicht einmal für notwendig, hierzu nähere Nachforschungen anzustellen. Das ist der Gipfel der Ignoranz!

Hintergrund:

Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass begünstigte Unternehmen Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielen sollen. Danach sollen „Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielt werden.“ (Koalitionsvertrag, S. 40).

Um dieses Ziel umzusetzen, hat die Große Koalition im EEG 2014 eine entsprechende Verordnungsermächtigung eingefügt. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage schreibt die Bundesregierung nun jedoch, dass sie von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch mehr machen will. Sie erklärt lediglich zu prüfen, wie Fehlanreize in der Besonderen Ausgleichsregelung ausgeräumt werden können, z.B. durch Energieeffizienz-Benchmarks. Bei gutachterlicher Prüfung wurde allerdings festgestellt, dass keine Benchmarks existieren, die für die Besondere Ausgleichsregelung anwendbar wären. Die Bundesregierung erklärt weiter, dass sie nicht beabsichtige, die Besondere Ausgleichsregelung in dieser Legislaturperiode anzupassen.

Für 2016 haben 2.305 Unternehmen bzw. Unternehmensteile Anträge auf Befreiung bzw. Begünstigung nach der Besonderen Ausgleichsregelung gestellt.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion „Besondere Ausgleichsregelung – Energieeffizienz und Kostenfairness“, BT-Drucksache: 18/7961