Bundesregierung plant Vollbremsung für Erneuerbare

10. Mai 2016
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Die Bundesregierung arbeitet an einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das den Ausbau von Ökostrom regelt. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz durchs Parlament. Doch die Pläne der Regierung kommen einer Vollbremsung der Energiewende gleich:

  • Erstmals will die Regierung eine fixe Obergrenze für den Ausbau der Erneuerbaren Energien festlegen. Das widerspricht nicht nur den internationalen Beschlüssen zum Klimaschutz von Paris, es würgt auch die innovative Branche der Erneuerbaren Energien ab.
  • Die Regierung will die Finanzierung der Erneuerbaren Energien komplett auf Ausschreibungen umstellen. Dadurch beschneidet die Bundesregierung massiv die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und gefährdet so Erfolg und Akzeptanz für die Energiewende vor Ort.
  • Von der Zusage an die Bundesländer aus dem Jahr 2014, dass jedes Jahr mindestens 2500 Megawatt an Leistung bei der Windenergie an Land netto hinzukommen sollen, ist keine Rede mehr.
  • Obwohl der Ausbau der Photovoltaik in den letzten drei Jahren massiv eingebrochen ist, will die Bundesregierung an der 2014 eingeführten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Ökostrom festhalten anstatt neue Impulse für den Ausbau der Solarenergie zu setzen.

Mit Grünem EEG die Energiewende retten

Wir Grüne wollen die Vollbremsung beim Ausbau der Erneuerbaren verhindern und die Energiewende retten! Deshalb halten wir den Plänen der Regierung einen eigenen Vorschlag für die Weiterentwicklung des EEG und den zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien entgegen.

Mit unserem grünen Ansatz zeigen wir, wie wir mehr Erneuerbare für mehr Klimaschutz erreichen und sich Bürgerinnen und Bürger auch weiter am dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligen können. Das Grüne EEG in Kürze:

  • Wir lehnen eine Obergrenze für den Ausbau von Wind an Land und Photovoltaik ab. Im Gegenteil: Um die Klimaschutzziele zu erreichen und der zunehmenden Verschränkung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr gerecht zu werden, ist ein dynamischer Ausbau der Erneuerbaren Energien zwingend notwendig.
  • Wind an Land und Photovoltaik sollen weiterhin über eine Einspeisevergütung finanziert werden. Der ‚atmende Deckel‘ für die Vergütungshöhe wird dabei leicht angepasst. Durch ein Festhalten an der Einspeisevergütung können sich Bürgergesellschaften weiter umfangreich am Ausbau von Solar- und Windenergie an Land beteiligen.
  • Den Ausbau von Wind offshore wollen wir in Ausschreibungen organisieren. Da die Kosten in diesem Bereich noch relativ hoch sind, soll der Ausbau mit Augenmaß erfolgen. Im Gegensatz zur Regierung wollen wir aber keine Obergrenze bis 2030 festschreiben. Sinken die Kosten für Offshore schnell genug, wollen wir bis 2030 mehr Offshore-Windkraftwerke bauen und über 15 Gigawatt installierte Leistung hinauskommen.
  • Für die Bioenergie sind Ausschreibungen sinnvoll, wenn sie die richtigen Anreize für system­konforme Anlagen setzen. In diesem Bereich geht es weniger um zusätzliche Anlagen, sondern vielmehr darum, die bestehenden Bioenergie-Anlagen ökologischer und flexibler zu gestalten. Strom aus Biogas soll möglichst dann bereitstehen, wenn wenig Wind- und Solarenergie eingespeist werden. Dafür sind größere Generatoren notwendig, die dann aber geringere Laufzeiten aufweisen. So können wir bei gleichbleibender Menge an nachwachsenden Rohstoffen den wertvollen Biomasse-Strom zielgerichteter einsetzen und für den Ausgleich von Wind- und Sonnenstrom nutzen.
  • Technologien wie Wasserkraft und Geothermie wollen wir erhalten und weiter entwickeln, weil auch diese Erzeugungsarten ihren Teil zur Energiewende beitragen können. Dafür sind kalkulierbare Einspeisevergütungen gut geeignet.