Bundesregierung lässt KWK-Branche erneut im Ungewissen

20. Februar 2018
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Entgegen früherer Zusagen müssen KWK-Betreiber ab 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage auf Eigenstrom bezahlen. Es ist ein Unding, die KWK-Branche erneut und extrem kurzfristig mit derartigen Änderungen der Förderbedingungen zu konfrontieren. Damit entzieht die Bundesregierung bisherigen Kalkulationen und Investitionsentscheidungen rückwirkend den Boden.

Ich habe die Bundesregierung gefragt, warum sie die Branche erst so kurzfristig über die veränderte Situation informiert hat und was sie zu tun gedenkt, um Schäden abzuwenden. Doch die Antwort des Wirtschaftsministerium ist unbefriedigend. Die Bundesregierung kann bisher keine konkreten Ergebnisse vorweisen. 

Das Agieren des Bundeswirtschaftsministeriums verstärkt den Eindruck, der auch schon in den vergangenen Jahren beim ausgesprochen langwierigen Novellierungsprozess der KWK-Gesetzgebung vorherrschte: Die KWK-Branche wird gegenüber anderen Bereichen der Energiewirtschaft massiv vernachlässigt. Und das, obwohl die Kraft-Wärme-Kopplung eine energieeffiziente Technologie bietet, die das Angebot von Wind- und Solarenergie gut ergänzen kann.

Wir Grüne im Bundestag haben uns bei der Novelle der KWK-Gesetzgebung stets für eine auskömmliche Förderung der effizienten und klimaschonenden KWK auf Basis von Erdgas und Erneuerbaren Energien stark gemacht. Dazu stehen wir weiterhin. Rückwirkende Verschlechterungen der Fördersituation für KWK-Anlagen darf es nicht geben. Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass KWK nicht unter die Räder kommt.