Bundesregierung erstickt Solarenergie-Projekte mit bürokratischen Vorgaben

28. Januar 2015
Bundestagskuppel Vogelperspektive
©Claudio Schwarz/unsplash

Zur heute im Kabinett verabschiedeten Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen erklären Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik:

Union und SPD verlassen endgültig den Erfolgskurs beim Ausbau Erneuerbarer Energien. Das heute vom Kabinett beschlossene Ausschreibungsmodell für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen droht den Zubau von Solarenergie bürokratisch zu ersticken. Nach wochenlangem Streit mit dem Landwirtschaftsministerium hat das Bundeswirtschaftsministerium eine ellenlange Verordnung vorgelegt, die voller bürokratischer Hürden und Fangfallen für Investoren ist.

Statt unbürokratisch dafür zu sorgen, dass die Menschen und Behörden vor Ort nach ökologischen und ökonomischen Kriterien geeignete Flächen für Fotovoltaik -Anlagen aussuchen können, gibt die Bundesregierung kleinkariert vor, welche Flächen zugelassen werden sollen und welche nicht. Damit wird das Verfahren unnötig aufgebläht und vor allem für kleinere Investoren und Bürgerenergiegenossenschaften zur unüberwindlichen Hürde.

Im Jahr 2015 soll die Solar-Auktion für insgesamt 500 Megawatt installierter Leistung gelten. Bis 2017 wird die Ausschreibungsmenge auf nur noch 300 Megawatt abgesenkt. Die große Koalition bremst also mithilfe dieser Verordnung den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter aus.

Die Bundesregierung will, dass ab 2017 die gesamte Vergütung für neue Ökostrom-Anlagen nicht mehr vom Parlament, sondern über Ausschreibungen festgelegt wird. Das hat sie mit der letzten EEG-Novelle angekündigt. Zuvor soll das neue Verfahren anhand des Pilotprojektes mit Fotovoltaik-Freiflächenanlagen erprobt werden. Wenn die heute verabschiedete Verordnung die Blaupause für Ausschreibungen bei der Windenergie werden sollte, sieht es düster aus für die Energiewende in Deutschland.