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12. Februar 2017  

Bundesregierung hält Frist beim Gebäudestandard nicht ein

Die Bundesregierung hat die von der EU geforderte Definition eines verbindlichen Standards für Niedrigstenergiegebäude noch nicht festgelegt, obwohl sie bis zum 1. Januar 2017 hätte vorliegen müssen (vgl. viertes  Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes, § 2a, Absatz 3). Zudem ist weiterhin offen, welchen Energiestandard die Regierung für neue Gebäude in öffentlicher Hand festlegen will und inwieweit sie damit den Vorgaben aus Brüssel eines "nearly zero energy buildings" gerecht wird.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage zum Niedrigstenergie-Gebäudestandard hervor. 

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